B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 (Begleitetes Fahren mit 17)
Theoriestunden: 14 Stunden à 90 Minuten
Praktische Stunden: 10 Grundstunden à 45 Minuten
12 Sonderfahrten à 45 Minuten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten)
A1
Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125cm³ u. einer Motorleistung von nicht mehr als 11KW - wird ergänzt. In Zukunft muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 KW/kg eingehalten werden. Die bisherige Beschränkung auf 80 km/h für 16 und 17 jährige entfällt.
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter: 16
Theoriestunden: 16 Stunden à 90 Minuten
Praktische Stunden: 5 Grundstunden à 45 Minuten
12 Sonderfahrten à 45 Minuten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten)
A2
Eine leistungsbeschränkte Motorradklasse die eine Motorleistung von bis zu 35 KW u. einen Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 KW/kg beinhaltet. Inhaber der bisherigen Klasse A(beschränkt) dürfen ab dem 19.01.13 Krafträder der Kl. A2 u. nach Ablauf von zwei Jahren Krafträder der unbeschränkten Kl. AU fahren.
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter: 16
Theoriestunden: 16 Stunden à 90 Minuten
Praktische Stunden: 5 Grundstunden à 45 Minuten
12 Sonderfahrten à 45 Minuten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten)
AU (unbeschränkt)
Direkteinstieg ab 24 Jahre (20 Jahre bei Aufstieg von A2) für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 35 kW (48 PS) oder einer Leistung von mehr als 0,2 KW/kg.
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Theoriestunden: 16 Stunden à 90 Minuten
Praktische Stunden: 5 Grundstunden à 45 Minuten
12 Sonderfahrten à 45 Minuten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten)
Mofa
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.
Mindestalter: 15
Theoriestunden: 6 Stunden à 90 Minuten
Praktische Stunden: 2 Grundstunden à 45 Minuten (keine Praktische Prüfung)
AM
(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder, Fahrräder, zwei u. dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads u. Trikes) mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bzw. 4 KW Leistung.
Mindestalter: 16
Theoriestunden: 14 Stunden à 90 Minuten
Praktische Stunden: keine Pflichtstunden (keine Praktische Prüfung)
BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination = 12 000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers = Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden.
Hinweis: Die Obergrenzen zu den Gesamtmassen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und einschlägigen Bestimmungen der StVZO.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m)) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Mindestalter: 18 (Begleitetes Fahren mit 17)
Theoriestunden: keine Theoriestunden und keine Theorieprüfung
Praktische Stunden: individuelle Anzahl der Grundstunden à 45 Minuten
5 Sonderfahrten à 45 Minuten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrten)
PKW mit Anhänger (B96/18)
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftfahrzeug der Klasse B einen Anhänger mit einer ZGM von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summen der Gesamtmassen von PKW und Anhänger größer sind als 3500 kg aber nicht größer als 4250 kg.
Mindestalter: 18
Theoriestunden: keine Theoriestunden und keine Theorieprüfung
Praktische Stunden: individuelle Anzahl der Grundstunden à 45 Minuten
5 Sonderfahrten à 45 Minuten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrten)
L
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h). Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 16
T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 40 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Mindestalter: 16 (Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h)